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MEDIZINISCHE FUSSPFLEGE DORIS HUFF

FÜR GESUNDE FÜSSE –
EIN LEBEN LANG.

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CORONA

Auch während des Corona-Lockdowns war meine podologische Praxis (damals in Bayern) stets geöffnet. Podologische Praxen gehören zu den systemrelevanten Einrichtungen in unserem Gesundheitssystem.

In meinem Behandlungsraum setze ich Hightech Hepa Filter ein, welche die Luft reinigen und alle potentiellen Krankheitserreger wie Corona-Aerosole, Viren, Bakterien, Pilzsporen, Allergene, Pollen, Gerüche aus der Luft kontinuierlich im Dauerbetrieb entfernen.

Sollten Sie hierzu Fragen zu Ihrem Termin haben, so können Sie mich jederzeit per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erreichen. Gerne können Sie auch auf dem Anrufbeantworter Ihre Nachricht und Telefonnummer hinterlassen. Ich rufe schnellstens zurück.

ÜBER MICH

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Doris_Huff

Für mich ist mein Beruf eine Berufung und so stehen Sie und Ihr Anliegen an erster Stelle.

Ich bin staatlich anerkannte Podologin, medizinische Fußpflegerin, Wundassistentin der Deutschen Diabetesgesellschaft und Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie und besitze eine Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Zu Beginn des Jahres 2020 darf ich nun den Titel „Heilpraktikerin der Podologie“ führen und freue mich sehr, Ihnen so ein erweitertes Leistungsspektrum bieten zu können. Durch die Zusatzausbildung zur Heilpraktikerin für Podologie kann ich entsprechend Ihrer Erkrankung selbstständig Diagnosen stellen, die erforderlichen Therapieformen wählen und mit Ihnen einen Therapieplan ausarbeiten.

Die Ausbildung zur Wundassistentin DDG (Deutsche Diabetesgesellschaft) habe ich am Diabeteszentrum Hegau-Bodensee bei Herrn Dr. Klare absolviert und am Diabeteszentrum München Süd in der Wundambulanz bei Herrn Dr. Grünerbel habe ich hierzu ein sehr intensives und erfahrungsreiches Praktikum durchlaufen. Diese Ausbildung befähigt mich Veränderungen am diabetischen Fuß (aber nicht nur am diabetischen Fuß) rechtzeitig zu erkennen und in Zusammenarbeit mit den Ärzten zu behandeln.

Jedoch sind auch Menschen mit Erkrankungen, wie zum Beispiel Rheuma, Psoriasis (Schuppenflechte), Varikosis (Krampfaderleiden), Lymphödemen, Fehlstellungen der Füße und vielen anderen Leiden bei mir in den besten Händen.

Meine Erfahrungen an Diabetes-Kliniken, Hautarztpraxen, in der Fußchirurgie und vor allem in der Wundambulanz in Kaufbeuren bei Frau Dr. Knestele waren bei meiner 2 jährigen Vollzeit-Ausbildung zur Podologin sehr wertvoll und hilfreich, denn längst hat sich unser Berufsbild von der klassischen Fußpflege hin zum medizinischen Assistenzberuf entwickelt.

Sachkenntnis Nachweis
Ich besitze die Sachkenntnis gem. § 4 (3) Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetrV). Diese Sachkenntnis umfasst Kenntnisse der Hygiene, Gefahrstoffverordnung und Unfallverhütungsvorschriften, Mikrobiologie, Grundlagen der Epidemiologie, und Keimzahlverminderung, Rechtsvorschriften, Qualitätsmanagement, Grundlagen der Sterilisation und natürlich die Aufbereitung von Medizinprodukten im Güterkreislauf.

Ich freue mich sehr, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen.

DIE PRAXIS

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Was macht ein Podologe?

Podologen (staatlich anerkannte medizinische Fußpfleger und Fußpflegerinnen) sind in der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß tätig.
Sie behandeln den menschlichen Fuß mit Maßnahmen der Therapie, Rehabilitation und Prävention im Bereich der medizinischen Fußpflege. Podologen behandeln Fußprobleme und können zusätzlich mit Hilfsmitteln wie Orthonyxiespangen und Orthosen die Fußgesundheit erhalten. Dabei wählen sie geeignete Verfahren aus und wenden anerkannte Hygieneregeln an.

Medizinische Fußpflege bzw. Podologie umfasst nicht nur medizinisch gebotene fußpflegerische Behandlungen (z. B. in Zusammenhang mit Diabetes-Erkrankungen) auf ärztliche Veranlassung, sondern auch alle sonstigen präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Fußgesundheit. Dies ist besonders wichtig für Diabetiker mit dem so genannten Diabetischen Fußsyndrom.

Werden bei Patienten krankhafte Veränderungen am Fuß oder Krankheitssymptome festgestellt, muss der Podologe als Mittler zwischen Patienten, Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten entscheiden, ob bzw. welche Abklärung erforderlich ist.

Dabei ist im Laufe der Jahre ein großes Netzwerk entstanden, so dass den Patienten bei auftretenden Problemen in der Regel kurzfristig geholfen werden kann.

Der kosmetische Fußpfleger darf sich nach dem Gesetz nicht „medizinischer Fußpfleger" nennen. Nur ein ausgebildeter Podologe darf dies. Dieser gibt sich klar als Podologe zu erkennen, weil diese Berufsbezeichnung auf einer mindestens zweijährigen ganztägigen Fachausbildung und einer staatlich anerkannten Prüfung gründet. Ein „normaler“ Fußpfleger darf nur pflegerische, dekorative und kosmetische Maßnahmen am Fuß durchführen und weder Diabetiker noch andere Risikopatienten behandeln. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Podologen-Gesetz festgeschrieben.

Leider ist nur der Begriff „medizinscher Fußpfleger/medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt, aber nicht die Bezeichnung „medizinische Fußpflege“, sodass Fußpfleger ohne podologische Ausbildung diesen Begriff werbewirksam einsetzen können und eigentlich den Kunden täuschen. Jedoch erhalten nur Podologen eine Zulassung für gesetzliche und private Krankenkassen, und somit hat der Kunde die Möglichkeit, den Unterschied festzustellen.

LEISTUNGEN

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Es erwartet Sie ein umfangreiches Leistungsspektrum von der podologischen Komplexbehandlung über die Behandlung von Problemnägeln, die Beseitigung von schmerzenden Schwielen und Verwachsungen, Wundbehandlung bis hin zur Fertigung von Nagelkorrekturspangen. Durch meine Ausbildung als Heilpraktikerin für Podologie kann ich Erkrankungen am Fuß erkennen und biete Ihnen vorbeugende, therapeutische sowie rehabilitative Maßnahmen der Behandlung an. Durch eine detaillierte Anamnese gehe ich Ihren Beschwerden auf den Grund, ganz zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Auch die normale Fußpflege mit einer entspannenden Fußmassage können Sie bei mir buchen.
Oder verwöhnen Sie einen lieben Menschen mit einem Geschenkgutschein.
Ich besitze eine Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Behandlungen von Nagelerkrankungen
· Sanierung von mykotischen Nägeln bis in die tiefen Schichten (Nagelpilz)
· Abschleifen der Nagelplatte bei verdickten Nägeln zur Druckreduzierung
· Nagelentzündungen und oder Nagelablösungen
· Setzen einer Nagelkorrekturspange

Spezielle Hautbehandlungen
· Entfernen von Schwielen und übermäßiger Hyperkeratose (Hornhaut)
· Behandlung von Rhagaden (Hautrissen)
· Entfernung von Clavi (Hühneraugen)
· Wundbehandlungen in Zusammenarbeit mit dem Arzt
· Behandlung von Verrucae (Warzen)

Medizinische Fußbehandlungen für Risikopatienten
· Diabetiker
· Rheumatiker
· Menschen, die blutgerinnungshemmende Medikamente einnehmen
· Patienten mit Gefäßerkrankungen und Lymphproblemen
· Polyneuropathien z. B. durch Chemotherapie
· Menschen mit Querschnitt
· Patienten mit Hauterkrankungen wie Psoriasis und Neurodermitis

Weitere Serviceleistungen
· Eincremen der Füße mit einem Pflegeprodukt, entsprechend der Hautbeschaffenheit
· Fachgerechte Vorschläge für die Fußpflege Zuhause
· Fußberatung über Schuhwerk, Strümpfe und Pflege
· Fußgymnastik/Massagen

HYGIENE

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Auf Hygiene lege ich besonders großen Wert; sie ist für mich mehr als Sauberkeit:
Alle Instrumente werden nach Landeshygieneverordnung entsprechend kontrolliert, gereinigt, desinfiziert und sterilisiert.
Ein Höchstmaß an Hygiene verhindert die Übertragung krankmachender Keime, Bakterien, Pilze und Viren. Die Wiederverwendung der Instrumente für mehrere Kunden ist für mich absolut unzulässig. Die Handhygiene, Desinfektion und Sterilisation der Instrumente bei jedem neuen Kunden sind obligatorisch, ebenso die Hygiene des Behandlungsbereichs.

Sachkenntnis Nachweis
Ich besitze die Sachkenntnis gem. § 4 (3) Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetrV). Diese Sachkenntnis beinhaltet Kenntnisse der Hygiene, Gefahrstoffverordnung und Unfallverhütungsvorschriften, Mikrobiologie,
Grundlagen der Epidemiologie, und Keimzahlverminderung, Rechtsvorschriften, Qualitätsmanagement, Grundlagen der Sterilisation und natürlich die Aufbereitung von Medizinprodukten im Güterkreislauf.

Zum Thema „Fußbad“

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Besonders bei Diabetikern und Patienten mit Polyneuropathien führt ein Fußbad derart zu verfälschter Wärmewahrnehmung, sodass eine Anamnese durch den Podologen kaum möglich ist. Es ist ein alter Glaube und eine irreführende Meinung, dass das Fußbad die Hornhaut aufweicht und dadurch eine leichtere Behandlung möglich ist. Die Hornhaut quillt zwar auf, aber das Gleiche geschieht auch mit der gesamten Haut des Fußes. Eine Beurteilung des Hautzustandes inkl. die notwendige Anamnese ist durch die aufgequollene Haut nicht möglich. Es kann also passieren, dass die behandelnde Person, wichtige Veränderungen des Fußes nicht erkennt und eine vollständige podologische Komplexbehandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt.

Das Entfernen der Hornhaut mit Skalpell erweist sich dann als äußerst gefährlich, weil die Grenze zwischen gesunder Haut und Hornhaut nicht exakt bestimmt werden kann. Die Verletzungsgefahr ist dadurch erheblich höher. Zum Aufweichen der Hornhaut habe ich spezielle Hautdesinfektionslösungen, mit denen ich punktuell und sehr genau nur die zu bearbeitenden Hautveränderungen benetze und nach kurzer Zeit sehr leicht und schmerzfrei bearbeiten kann.

Ich gehe davon aus, dass meine Patienten vorbereitet zum Podologen gehen, genauso wie man auch vorbereitet zum Zahnarzt geht. Als werbewirksame Maßnahme biete ich das Fußbad auch nicht an, denn es geht nicht um Fußwaschung, sondern um podologische Behandlungen, die von mir als staatlich anerkannte Podologin durchgeführt werden.

Huff

AKTUELLES

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Wissenswertes zur Hornhautabtragung
Hornhaut ist ein natürlicher Schutz gegen Druck/Reibung auf die Fußsohlen, jeder Mensch hat sie und jeder braucht sie, solange diese im natürlichen Gleichgewicht bleibt. Eine übermäßige Bildung von Hornhaut, meist die Folge einer ständigen überhöhten Belastung durch eine falsche Gangart, falsches Schuhwerk, langes Stehen und Sportarten, aber auch durch Infektionen, Stoffwechselerkrankungen, Pilzerkrankungen und Fehlstellung des Fußes, kann diese schnell zum Problem werden. Hautschädigungen wie z. B. Rhagaden, dies sind tiefe und äußerst schmerzhafte Einrisse in die Lederhaut welche sich sehr schnell entzünden und zu Infektionen führen können oder die Bildung von Geschwüren und Hühneraugen, sind nur einige Beispiele dafür, weshalb übermäßige Hornhaut entfernt werden soll, bzw. muss. Zur Entfernung gibt es in meiner Podologie-Praxis verschiedene Instrumente und Techniken.

Technik Skalpell
Die mechanische Entfernung mittels Skalpell ist die Beste, aber auch schwierigste Technik, um übermäßige Verhornung am Fuß zu entfernen. Es erfordert viel Erfahrung mit dem Umgang dieses Instrumentes. Mit Hilfe des Skalpells werden z. B. Hühneraugen und Schwielen entfernt, unblutig, schmerzfrei und vor Allem ohne Druck und Wärme, was für die Haut eine zusätzliche Belastung darstellen würde, welche sie mit noch einer stärkeren Produktion von Hornhaut quittieren würde.

Hornhautentfernung - Selbstbehandlung
Verzichten sollte man unbedingt auf Hornhauthobel mit Klingen. Diese Utensilien können bei falscher Anwendung immensen Schaden anrichten.
Auch auf die Verwendung von den angepriesenen Hornhautpflastern und Hornhautlösungen, sollte man der Gesundheit zuliebe, die Finger lassen. Falsche Anwendung oder nur allein durch das Verrutschen des Pflasters genügt, die umgebenden gesunden Stellen zu schädigen. Die Folge können böse Entzündungen sein, die die Folgebehandlung erschweren.

Diabetiker und andere Risikogruppen sollten grundsätzlich zur Hornhautentfernung immer einen Podologen aufsuchen.